Die GWA sammelt die Kühlgeräte von anderen Elektrogeräten getrennt und liefert sie zu zertifizierten Entsorgungsanlagen, wo die Kühlmittel im Rahmen einer spezialisierten Geräteentsorgung fachgerecht aus dem Altgerät entnommen, unschädlich gemacht und so dem Umweltkreislauf entzogen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Altgeräte bis dahin unbeschädigt bleiben.
Bei unsachgemäßer Handhabung entweicht dieses Öl-Gas-Gemisch in die Atmosphäre bzw. ins Erdreich mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.
Mitarbeiter der GWA-Wertstoffhöfe haben jedoch festgestellt, dass immer häufiger „ausgeschlachtete“ Kühlgeräte angeliefert werden, in denen beispielsweise die Kupfer enthaltenden Kompressoren unsachgemäß entfernt wurden. Diese Zunahme geht einher mit den gestiegenen Rohstoffpreisen für Altmetalle. Die Problematik betrifft nicht nur die private Anlieferung am Wertstoffhof, sondern tritt insbesondere auch bei Kühlgeräten auf, die für die Sperrmüllabholung bereit gestellt werden.
Das „Ausschlachten“ ist illegal! Um die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, hat das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Broschüre herausgebracht, die den Bürgern die Gefahren des Wertstoffdiebstahles - vor allem bei alten Kühlgeräten - erläutern soll. Vielfach werden nämlich die Konsequenzen unterschätzt, die sich insbesondere durch das Abschneiden der Kompressoren ergeben. Dabei tritt das häufig noch unter Druck stehende Kühlmittel aus, beschädigt Hausfassaden, verseucht das umgebende Erdreich und gelangt in den Wasserkreislauf. Eine fachgerechte Entsorgung der Kühlmittel und die Verwertung der Altmetalle zugunsten der Bürgerinnen und Bürger werden somit verhindert.
Um eine fachgerechte und schadlose Entsorgung der Altgeräte sicher zu stellen, sollten die Altgeräte auch nicht den sogenannten „fliegenden Schrotthändlern“ überlassen werden.
Die GWA-Abfallberatung weist darauf hin, dass bei einem Geräteneukauf in der Regel der Händler das Altgerät zurück nimmt und es ordnungsgemäß entsorgt. Außerdem wird geraten, bei einer vorgesehenen Sperrmüllabholung das Gerät möglichst erst am jeweiligen Tag für den autorisierten Entsorger bereitzustellen, damit nicht über Nacht Bauteile entfernt werden können.
Weitere Entsorgungsfragen beantwortet die GWA-Abfallberatung unter der gebührenfreien Telefonnummer 0 800 400 1 400 (aus dem Festnetz im Kreis Unna) montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr.