Wasser ist eine elementare Grundlage unseres Lebens. Deshalb ist es notwendig, sowohl das Grund- als auch das Oberflächenwasser besonders zu schützen und schädliche Verunreinigungen z. B. durch Abwässer zu vermeiden. Der Gesetzgeber schreibt deshalb vor, dass die privaten Hauseigentümer ihre Abflussleitungen in vorgebebenen Fristen überprüfen lassen müssen. In §61a des Landeswassergesetzes von Nordrhein-Westfalen ist für die Erstprüfung derzeit ein Zeitraum bis zum 31.12.2015 vorgesehen. Im Anschluss daran muss alle 20 Jahre eine Wiederholungsprüfung stattfinden.
Wichtiger Hinweis!
Die Bestimmungen zur Dichtheitsprüfung im Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen werden aber derzeit überprüft. Möglicherweise wird das Gesetz geändert. Deshalb rät die GWA allen Hauseigentümern, zunächst abzuwarten, bis das Gesetz in seiner endgültigen Form vorliegt.
Doch nicht nur wegen der unklaren Gesetzeslage ist bei den privaten Hauseigentümern Verunsicherung zu spüren. Viele Unternehmen bieten die Dichtheitsprüfung an. Welches Unternehmen ist aber das richtige? Die Skepsis ist groß gegenüber Firmen, die zunächst die Dichtheitsprüfung anbieten, dann aber gleichzeitig eine möglicherweise anstehende Sanierung durchführen wollen. Die Presseberichte über unseriöse Firmen, die zu hohen Kosten mehr sanierten als eigentlich notwendig war, trugen ihren Teil zur Verunsicherung bei.
Deshalb hat sich die GWA entschlossen, seinen privaten Kunden ein „sicheres und faires Angebot“ zu machen und eben diese Dichtheitsprüfung an ausgewählte, regional tätige Kooperationspartner zu vermitteln.
Hierbei handelt es sich nicht um Unternehmen, die ihren Focus auf Sanierungsarbeiten ausrichten. Sollten Sie jedoch einen Sanierungsbedarf feststellen, helfen wir Ihnen auf Wunsch natürlich auch hier gerne weiter.
Haben Sie Fragen zu dieser neuen Dienstleistung? Wünschen Sie ein Angebot? Dann rufen Sie uns einfach an. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Servicenummer 0 800 400 1 400 (gebührenfrei, aus dem Festnetz im Kreis Unna) oder unter (0 23 03) 284-200 gerne zur Verfügung.
Informationen des NRW-Umweltministeriums