
In haushaltsüblichen Mengen und kostenlos angenommen werden z. B.:
Im Rahmen der Schadstoffsammlung nicht angenommen werden z. B. nachstehende Materialien, da hierfür andere Entsorgungswege gelten:
PUR-Schaum (Montageschaum, Bauschaum) wird insbesondere beim Einbau von Türzargen, Fenstern sowie zu Dämm- bzw. Isolierzwecken eingesetzt. Ausgehärtet gilt PUR-Schaum zwar als unbedenklich, doch als Rest in einer Dose ist er als schadstoffhaltiges Füllgut einzuordnen. Deshalb gelten auch restentleerte PUR-Schaumdosen als gefährlicher Abfall und dürfen nicht in den Hausmüll, in die Wertstofftonne oder den Bauschutt gelangen.
In Kooperation mit PDR Recycling GmbH + Co KG nimmt die GWA an ihren stationären Schadstoffannahmestellen gebrauchte PUR-Schaum-Dosen kostenlos zurück. Die gesammelten PUR-Schaum-Dosen werden in ihre Bestandteile zerlegt und mit einer Verwertungsquote von rund 95 Prozent recycelt.
Mit dem Kauf der Dose hat der Verbraucher die Entsorgung bereits bezahlt, die Nutzung des Sammelsystems kostet also nichts zusätzlich. Andere Entsorgungswege verursachen hingegen weitere Kosten.
Ihr Abfall ist nicht dabei? Dann versuchen Sie es doch mal mit unserem Abfallinformationssystem.
Unsere Informationen für Sie zum Ausdrucken:
Wohin mit schadstoffhaltigen Abfällen?
(2-seitiges Informationsblatt mit Kurzübersicht, Anfahrtsskizzen und Öffnungszeiten der stationären Schadstoffannahmestellen)
Sonderabfallbroschüre "Sonderabfall ... es geht auch ohne!"
(24-seitige Broschüre mit Tipps zum Umgang und zur Vermeidung von Sonderabfällen)