16.01.2012

GWA-Abfallberatung rät: Kühlgeräte richtig entsorgen

Kostenlose Annahme von Elektro-Altgeräten am Wertstoffhof

Kreis Unna. Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Jahr 2006 können alle haushaltsüblichen Elektrogroß- und Kleingeräte kostenfrei am Wertstoffhof abgegeben werden. Obwohl inzwischen einige Jahre vergangen sind, gibt es im Hinblick auf diese bürgerfreundliche Regelung offensichtlich immer noch Verunsicherungen. „Dies äußert sich in zahlreichen Nachfragen an unserem gebührenfreien Infotelefon“, berichtet Regine Hees, Abfallberaterin bei der Kreisentsorgungsgesellschaft GWA.

Die Hersteller von Elektrogeräten und die Verbraucher werden durch das ElektroG gleichermaßen in die Pflicht genommen: Die Hersteller sind verantwortlich für die kostenfreie Rücknahme und Verwertung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte. Der Verbraucher ist verpflichtet, selbst kleinere Elektrogeräte nicht mehr über die Restmülltonne zu entsorgen. So sind z. B. auch Handy, Bügeleisen, Föhn oder Rasierapparat zum Wertstoffhof zu bringen.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Entsorgung von Kühlgeräten, da sie umweltschädliche Kühlmittel enthalten. Auf Anforderung werden sie auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr zu Hause abgeholt. Laut Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) werden in der Bundesrepublik jährlich rund 3 Millionen Kühlgeräte durch die kommunalen Sammelsysteme (Eigenanlieferung am Wertstoffhof und Sperrmüllabfuhr) erfasst. Davon sollen noch etwa 80% klima- und ozonschädigende FCKW als Kühlmittel und im Dämmschaum enthalten. Bei unsachgemäßer Handhabung entweicht dieses Öl-Gas-Gemisch in die Atmosphäre bzw. ins Erdreich mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.

Die GWA sammelt die Kühlgeräte von anderen Elektrogeräten getrennt und liefert sie zu zertifizierten Entsorgungsanlagen, wo die Kühlmittel im Rahmen einer spezialisierten Geräteentsorgung fachgerecht aus dem Altgerät entnommen, unschädlich gemacht und so dem Umweltkreislauf entzogen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Altgeräte bis dahin unbeschädigt bleiben.

Mitarbeiter der GWA-Wertstoffhöfe haben jedoch festgestellt, dass immer häufiger „ausgeschlachtete“ Kühlgeräte angeliefert werden, in denen beispielsweise die Kupfer enthaltenden Kompressoren unsachgemäß entfernt wurden. Diese Zunahme geht einher mit den gestiegenen Rohstoffpreisen für Altmetalle. Die Problematik betrifft nicht nur die private Anlieferung am Wertstoffhof, sondern tritt insbesondere auch bei Kühlgeräten auf, die für die Sperrmüllabholung bereit gestellt werden. Das „Ausschlachten“ ist illegal! Um die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, hat das LANUV eine Broschüre herausgebracht, die den Bürgern die Gefahren des Wertstoffdiebstahles - vor allem bei alten Kühlgeräten - erläutern soll. Vielfach werden nämlich die Konsequenzen unterschätzt, die sich insbesondere durch das Abschneiden der Kompressoren ergeben. Dabei tritt das häufig noch unter Druck stehende Kühlmittel aus, beschädigt Hausfassaden, verseucht das umgebende Erdreich und gelangt in den Wasserkreislauf. Eine fachgerechte Entsorgung der Kühlmittel und die Verwertung der Altmetalle zugunsten der Bürgerinnen und Bürger werden somit verhindert.

Moderne FCKW-freie Kühlgeräte arbeiten mit einem Propan-Butan-Gasgemisch, welches auch klimaschädigend wirkt, wenngleich in deutlich geringerem Maße. Um diese Schädigung zu vermeiden, werden diese Kühlgeräte in denselben Anlagen entsorgt wie FCKW-haltige Geräte.

Das wichtigste Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist es also, dass eine fachgerechte und schadlose Entsorgung der Altgeräte sichergestellt wird. Deshalb sollten die Altgeräte auch nicht den sogenannten „fliegenden Schrotthändlern“ überlassen werden.

Die GWA-Abfallberatung weist darauf hin, dass bei einem Geräteneukauf in der Regel der Händler das Altgerät zurück nimmt und es ordnungsgemäß entsorgt. Außerdem wird geraten, bei einer vorgesehenen Sperrmüllabholung das Gerät möglichst erst am jeweiligen Tag für den autorisierten Entsorger bereitzustellen, damit nicht über Nacht Bauteile entfernt werden können.

Weitere Entsorgungsfragen beantwortet die GWA-Abfallberatung unter der gebührenfreien Telefonnummer 0 800 400 1 400 (aus dem Festnetz im Kreis Unna) montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr.


Kontakt:

GWA - Gesellschaft für
Wertstoff- und Abfallwirtschaft
Kreis Unna mbH
Friedrich-Ebert-Straße 59
59425 Unna

Telefon: 02303 284-0
Telefax: 02303 284-284

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