Schadstoffsammlung im Kreis Unna

Im Haushalt finden zahlreiche „chemische Helfer“ Verwendung. Überprüfen Sie doch mal Ihren Putzschrank, den Hobbyraum oder die Garage! Gefahrensymbole oder -hinweise auf Verpackung oder Gebrauchsanweisung deuten auf umwelt- bzw. gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe hin.


Aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung bzw. Eigenschaften und der daraus resultierenden Gefahren dürfen sie nicht über die üblichen Wege entsorgt werden. Sie bedürfen einer getrennten Erfassung und einer speziellen Behandlung. Schadstoffhaltige Abfälle dürfen keinesfalls in den Hausmüll oder in die Toilette gegeben werden!

Geben Sie sie kostenlos bei einer GWA-Schadstoffannahmestelle ab!

Haushaltsübliche Kleinmengen dieser Problemabfälle nehmen wir an unseren Schadstoffannahmestellen in Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen und Schwerte zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung entgegen. Diese stationären Annahmestellen werden durch lokale Sammlungen mit dem Schadstoffmobil ergänzt.

Infoflyer „Wohin mit schadstoffhaltigen Abfällen?“

In haushaltsüblichen Mengen und kostenlos angenommen werden z. B.:

  • Batterien
  • Bremsflüssigkeit
  • Chemikalien
  • Energiesparlampen
  • Fotochemikalien
  • flüssige Farben und Lacke
  • Leuchtstofflampen
  • Lösungsmittel
  • Medikamente
  • Montage-/PUR-Schaumdosen (auch leer)
  • Pflanzenschutzmittel
  • Quecksilber (-thermometer)
  • Reinigungsmittel
  • Säuren und Laugen
  • Spraydosen mit Inhalt
  •  
  • kostenpflichtig: Altöl/Motoröl

Kostenlose Annahme von PUR-Schaumdosen

PUR-Schaum (Montageschaum, Bauschaum) wird insbesondere beim Einbau von Türzargen, Fenstern sowie zu Dämm- bzw. Isolierzwecken eingesetzt. Ausgehärtet gilt PUR-Schaum zwar als unbedenklich, doch als Rest in einer Dose ist er als schadstoffhaltiges Füllgut einzuordnen. Deshalb gelten auch restentleerte PUR-Schaumdosen als gefährlicher Abfall und dürfen nicht in den Hausmüll, in die Wertstofftonne oder den Bauschutt gelangen.

In Kooperation mit PDR Recycling GmbH + Co KG nimmt die GWA an ihren stationären Schadstoffannahmestellen gebrauchte PUR-Schaum-Dosen kostenlos zurück. Die gesammelten PUR-Schaum-Dosen werden in ihre Bestandteile zerlegt und mit einer Verwertungsquote von rund 95 Prozent recycelt.
Mit dem Kauf der Dose hat der Verbraucher die Entsorgung bereits bezahlt, die Nutzung des Sammelsystems kostet also nichts zusätzlich. Andere Entsorgungswege verursachen hingegen weitere Kosten.

Im Rahmen der Schadstoffsammlung nicht angenommen werden z. B. nachstehende Materialien, da hierfür andere Entsorgungswege gelten:

  • asbesthaltige Materialien (z.B. Eternit, Nachtspeicheröfen)
  • Dachpappe bzw. Teerpappe
  • druckimprägniertes Holz (Jägerzäune, Bahnschwellen)
  • Elektrogeräte, Bildschirme
  • Mineralfaser
  • Teppichböden (auch PVC)
  • infektiöse Abfälle
  • Feuerwerkskörper

Ihr Abfall ist nicht dabei? Dann versuchen Sie es doch mal mit unserem Entsorgungswegweiser.

Sanierungsarbeiten am Bau sollten Sie am besten von einem Fachbetrieb durchführen lassen, der sich gleichzeitig um die Entsorgung kümmert. Achten Sie darauf, dass der Betrieb den Sachkundenachweis nach der Gefahrstoffverordnung TRGS 519 (Regelwerk zum Umgang mit Asbest) vorweisen kann.

Die Auftragsvergabe an einen Mitgliedsbetrieb der Dachdeckerbetriebe der Innung Dortmund und Lünen ist ein wirkungsvoller Schutz, um einen seriösen Anbieter zu erreichen. Folgende Punkte sind bei der Demontage zu beachten: Um das Freisetzen der gesundheitsschädlichen Fasern zu minimieren, sollte das Material vor Beginn der Arbeiten befeuchtet und bei den Arbeiten möglichst nicht beschädigt werden. Eine P2-Atemschutzmaske und ein Einmal-Schutzanzug sind zu tragen.

Wir bitten ausdrücklich darum, die nachstehenden Hinweise zu beachten:

  • Sammeln Sie Schadstoffe nicht in Getränkeflaschen o. ä.! Bewahren Sie die Behälter bis zur Abgabe bei der Schadstoffsammlung unzugänglich für Kinder auf!
  • Schütten Sie niemals verschiedene Schadstoffe zusammen, da es sonst zu gefährlichen Reaktionen kommen kann!
  • Geben Sie Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung ab – falls das nicht möglich ist, in einem verschlossenen und beschrifteten Gefäß!
  • Schließen Sie Gefährdungen von Kindern aus und geben Sie die Schadstoffe stets persönlich ab!
  • Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt am Straßenrand abgestellt werden!
  • Für Batterien oder Altöl bitte die existierenden Rücknahmesysteme des Handels nutzen! Denn: Sie als Verbraucher haben mit dem Kaufpreis schon für die kostenlose Rückgabe bezahlt.
  • Jeder Händler, der Batterien verkauft, ist gesetzlich dazu verpflichtet, ausgediente Energiezellen kostenlos zurückzunehmen, unabhängig davon ob sie bei ihm gekauft wurden!
  • Altöl können Sie gegen Vorlage des Kaufbeleges kostenlos dort zurückgeben, wo Sie das Motoröl gekauft haben! Falls Sie keinen Kaufbeleg mehr besitzen, können Sie Altöl an einer unseren stationären Schadstoffsammelstellen gegen Entgelt abgeben.
  • Ausgetrocknete Farbreste (z.B. Binderfarbe) bitte auskratzen und in den Restmüll geben!
  • Leere Farbeimer und Farbdosen gehören in die Wertstofftonne! Auch hier haben Sie beim Kauf des Produktes diesen Entsorgungsweg bereits mitbezahlt!
  • Für Autobatterien (Starterbatterien) gilt eine Sonderregelung: Gemäß Batteriegesetz sind Handel und Hersteller zur Rücknahme gebrauchter Autobatterien (Starterbatterien) verpflichtet. Andererseits ist der private Endverbraucher ebenfalls gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien zurückzugeben. Hier gilt eine Pfand-Sonderregelung: Am einfachsten ist es, beim Kauf einer neuen Starterbatterie die gebraucht gleichzeitig zurückzugeben. Beim Kauf der Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten ist der Handel verpflichtet ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben. Auch ohne Neukauf können Starterbatterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.