Elektroschrott kostenlos am Wertstoffhof abgeben

Elektrogeräte dürfen gesetzlich nicht im Hausmüll entsorgt werden! Die getrennte Erfassung und Sammlung der Geräte vor Ort ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Rücknahmepflicht der Hersteller
Hersteller müssen eingesammelte Geräte kostenlos zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik verwerten oder sicher entsorgen.

Verbraucherrecht
Sie haben das Recht auf die kostenlose Abgabemöglichkeit. Sie haben allerdings auch die Pflicht, selbst kleinere Elektrogeräte nicht über die Restmülltonne zu entsorgen. So sind beispielsweise auch ein Bügeleisen oder ein Föhn am Wertstoffhof abzugeben.

Kostenlose Annahme und Annahmepflicht
Die kostenlose Annahme gilt sowohl für alle Klein- als auch für alle Großgeräte. Dazu gehören zum Beispiel neben Fernsehern, Küchen- und Haushaltsgeräten eben auch die vorgenannten kabellosen Geräte, die heutzutage häufig auch fest verbaute Hochleistungsakkus enthalten.

Mit einer durchgestrichene Mülltonne sind alle rücknahmepflichtigen Elektrogeräte gekennzeichnet. Aber auch ältere Geräte ohne dieses Symbol fallen unter diese Regelung.

Ziel des EloktroG ist es Rohstoffe verstärkt zurück zu gewinnen und zu verwerten und die Schadstoffe kontrolliert zu erfassen und zu entsorgen. Zu den Rohstoffen zählen unter anderem Kupfer und Aluminium. Enthaltene umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe sind beispielsweise: Cadmium, Blei, Quecksilber oder Flammschutzmittel.

Helfen Sie bei der Wertstoffgewinnung und schützen Sie Ihre Gesundheit und die Umwelt.

Bitte denken Sie daran, alle Daten auf Ihren Geräten vor der Entsorgung zu löschen. Private Bilder, Rechnungen, oder Kontodaten sollten nicht in fremde Hände gelangen. Unser Personal nimmt keine Datenlöschung vor!

An Ihrem Wertstoffhof können Sie folgende (nicht zerlegten) Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos abgeben:

Kleingeräte, wie unter anderem:
Bohrmaschinen, Brotmaschinen, Bügeleisen, Computer, Tastaturen, Drucker, Digitalkameras, Elektrospielzeug, Föhne, Friteusen, Handys, Hifi-Geräte, Kaffeemaschinen, Küchenmaschinen, Lautsprecherboxen, Misere, Mp3-Player, Radios, Spielkonsolen, Staubsauger, Stereoanlagen, Leuchtstoffröhren, Rasierer, Telefone, Faxgeräte, Toaster, Unterhaltungselektronik, Videorekorder und -kameras, …

Großgeräte, wie unter anderem:
Bügelmaschinen, Dunstabzüge, Elektroherde, TV-Geräte, Monitore, Kühl-/Gefrierschränke, Mikrowellen, Ölradiatoren, Rasenmäher, Spülmaschinen, Trockner, Waschmaschinen, …

Für die Abholung von Elektrogroßgeräten können Sie auch die kostenpflichtige Sperrmüllabfuhr Ihres Wohnortes in Anspruch nehmen.

Kühlgeräte richtig entsorgen – kostenlos am Wertstoffhof abgeben

Kühlgeräte beinhalten schädliche Kühlmittel. Daher sammelt die GWA Kühlgeräte getrennt von anderen Elektrogeräten. In zertifizierten Entsorgungsanlagen, werden die Kühlmittel fachgerecht unschädlich gemacht.

Umwelt schützen, Ressourcen schonen
Bei unsachgemäßer Handhabung entweicht dieses Öl-Gas-Gemisch in die Atmosphäre bzw. ins Erdreich mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.

Ausschlachten ist illegal!
Die Konsequenzen werden häufig unterschätzt, die sich insbesondere durch das Abschneiden der Kompressoren von Kühlgeräten ergeben. Dabei tritt das häufig noch unter Druck stehende Kühlmittel aus, beschädigt Hausfassaden, verseucht das umgebende Erdreich und gelangt in den Wasserkreislauf. Eine fachgerechte Entsorgung der Kühlmittel und die Verwertung der Altmetalle zugunsten der Bürgerinnen und Bürger werden somit verhindert. Mehr Informationen finden Sie in dieser Broschüre des Landesamts für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Um eine fachgerechte und schadlose Entsorgung der Altgeräte sicher zu stellen, sollten die Altgeräte auch nicht den sogenannten „fliegenden Schrotthändlern“ überlassen werden.

Empfehlung: Entsorgung bei Geräteneukauf
Bei einem Geräteneukauf nimmt der Händler in der Regel das Altgerät zurück und entsorgt es ordnungsgemäß. Außerdem wird geraten, bei einer vorgesehenen Sperrmüllabholung das Gerät möglichst erst am jeweiligen Tag für den autorisierten Entsorger bereitzustellen, damit nicht über Nacht Bauteile entfernt werden können, oder „fliegende Schrotthändler“ die gerate unsachgemäß weiterverwerten.

Leuchtmittel richtig entsorgen

Eines vorweg: Leuchtmittel gehören NICHT in den Glascontainer! Hier erfahren Sie mehr zur Entsorgung von: Glühbirnen, Halogenlampen, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen.

Bei der Entsorgung ausrangierter beziehungsweise defekter Leuchtmittel gibt es deutliche Unterschiede, die es zu beachten gilt.
 

Leuchtmittel Entsorgungsweg Anmerkung
Glühbirne RESTMÜLLTONNE -
Halogenlampe RESTMÜLLTONNE -
Energiesparlampe¹,² Sondermüll/Elektroschrott
WERTSTOFFHOF (kostenfrei)
Gesundheits-/ Umweltgefahr bei Lampenbruch
Leuchtstoffröhre¹,² Sondermüll/Elektroschrott
WERTSTOFFHOF (kostenfrei)
Gesundheits-/ Umweltgefahr bei Lampenbruch
LED-Lampe¹ Elektroschrott
WERTSTOFFHOF (kostenfrei)
-
















¹ Fachgerechte Entsorgung getrennt vom Hausmüll gesetzlich vorgeschrieben Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen unterliegen den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und müssen separat über spezielle Sammelbehälter an Wertstoffhöfen oder anderen Sammelstellen für Elektroschrott entsorgt werden. Die Abgabe ist kostenfrei.

² Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall - doch nur wenige Milligramm (mg) davon dürfen in Energiesparlampen enthalten sein. Das Quecksilber wird nur frei, falls eine Energiesparlampe oder Leuchtstoffröhre zerbricht. Die sich dann in der Raumluft befindliche Quecksilber-Konzentration kann die Gesundheit von kleinen Kindern, Schwangeren und empfindlichen Personen beeinträchtigen. Achten Sie auch beim Transport und bei der Entsorgung darauf, dass die Lampe nicht zerbricht!

Wer nach dem Zerbrechen einer Energiesparlampe sofort und gründlich lüftet, muss keine Gesundheitsrisiken durch Quecksilber befürchten. Das Umweltbundesamt gibt folgende Ratschläge (Stand 12/2010):

  1. Sofort den Raum 15 Minuten lüften und vor dem Verlassen Heizung und Klimaanlage abschalten!
  2. Alle anschließenden Reinigungs- und Aufräumarbeiten bei geöffnetem Fenster durchführen.
  3.  Tragen Sie Gummihandschuhe, Hautkontakt vermeiden!
  4. Für die erste Reinigung KEINEN Besen, Handfeger oder Staubsauger verwenden, damit das Quecksilber nicht in die Raumluft gewirbelt wird.
  5. Vorsichtig die größeren Bruchstücke aufsammeln und in ein luftdicht verschließbares Gefäß geben, z. B. ein leeres Schraubglas. Kleinere Glassplitter mit Karton oder steifem Papier zusammenkehren. Auf glatten Böden, z. B. Laminat oder Parkett, wischen Sie den Staub und die restliche Glassplitter mit feuchten Papiertüchern auf und stecken sie in das Gefäß. Splitter und Stäube auf Teppichen, Decken oder Polstern mit einem Klebeband aufnehmen und ebenfalls in das Gefäß geben.
  6. Diese Abfälle bei der örtlichen Sammelstelle (z. B. Wertstoffhof) abgeben - nicht in den Hausmüll werfen!
    Bis zur Entsorgung sicher aufbewahren!
  7. Alle Reinigungsutensilien und die Gummihandschuhe können Sie in der Restmülltonne entsorgen.

LINK Infoflyer „Nichts für die Tonne: Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren“
LINK Weitere Informationen: Sammelstellen für ausgediente Energiesparlampen in Ihrer Nähe

Batterien/Akkus nach Gefahr entsorgen: rot, gelb, grün

Batterien und Akkus enthalten Wertstoffe und schädliche Schwermetalle. Endnutzer sind zur Rückgabe verpflichtet, Hersteller und Handel müssen Batterien und Akkus unentgeltlich zurücknehmen. Die Sammlung erfolgt nach einer farblichen Sicherheitscodierung.

Herkömmliche Batterien (z. B. Mignon-, Baby, Monozellen und Knopfzellen) z. B. aus Taschenlampe, Fernbedienung, Uhr, Wecker oder Kinderspielzeug werden weiterhin in der grünen Sammelbox gesammelt.

Abgabemöglichkeiten: Handel, Wertstoffhöfe, Umweltbrummmi.

Fest verbaute Akkus
In vielen mobilen Geräten (moderne Smartphones und Tablets) sind die Hochleistungsakkus fest im Gehäuse verbaut. Wer so ein Gerät entsorgen möchte, sollte es mit entsprechendem Hinweis beim Wertstoffhofpersonal abgeben. Sie werden in speziellen Elektroschrott-Containern schonend gesammelt, damit sie im Zuge des Transports nicht zerstört und die Akkus nicht freigelegt werden. Keinesfalls dürfen die Geräte in den Container hineingeworfen werden.

Abgabemöglichkeiten: Fachhandel, Wertstoffhöfe.

Entnehmbare Hochenergiebatterien
Bei diesen Geräten sollten diese spätestens am Wertstoffhof aus dem Altgerät entnommen und dem Wertstoffhofpersonal für die gelbe Sammelbox übergegeben werden. Das „leere“ Altgerät kommt in den entsprechenden Elektroschrott-Container. Auch große Batterien und Akkus über 500 Gramm, wie aus Bohrmaschinen und Gartengeräten, gehören in die gelbe Box.

Abgabemöglichkeiten: Fachhandel, Wertstoffhöfe.

E-Bikes und Industriebatterien
Es dürfen an den GWA Wertstoffhöfen vorerst keine Akkus von z. B. E-Bikes und andere Industriebatterien angenommen werden. Die Abgabe dieser Akkus (z. B. von E-Bikes u. ä.) ist vorerst nur im Handel/Verkäufer möglich. Die Akkus aus Laptops, Smartphones und E-Geräte, z. B. Akkuschreiber sind nicht davon betroffen!

Abgabemöglichkeiten: Handel/Verkäufer

Achtung: Sicherheits- und Transportvorschriften
Hochenergiebatterien bergen Sicherheitsrisiken, bei unsachgemäßer Handhabung. Brandgefahr besteht insbesondere bei beschädigten und noch geladenen Hochleistungsakkus. Deshalb gilt hier besondere Vorsicht, vor allem bei verbeulten oder aufgeblähten Exemplaren. Sie können im schlimmsten Fall explodieren oder einen Brand verursachen.

Keinesfalls darf eine beschädigte Hochenergiebatterie mit Wasser in Kontakt kommen. Beschädigte Hochenergiebatterien bzw. -akkus werden vom Wertstoffhofpersonal entgegengenommen und in separaten Spezialbehältnissen gesammelt.

Abgabemöglichkeiten ausschließlich an qualifizierten Annahmestellen:
GWA-Wertstoffhöfe in Bergkamen, Fröndenberg-Ostbüren, Holzwickede und Kamen-Heeren-Werve

Empfehlungder GWA-Abfallberatung
Bürgerinnen und Bürgern, die sich unsicher sind, ob das zu entsorgende Altgerät eine Hochenergiebatterie enthält bzw. ob diese eventuell beschädigt ist, sollten sich im Zweifel direkt vor Ort an das Wertstoffhofpersonal wenden. Das geschulte Personal hilft gerne weiter und sorgt für die ordnungsgemäße Trennung von Batterie und Gerät bzw. die fachgerechte Einsortierung.

Weitere Informationen finden sich unter www.grs-batterien.de.