Datenschutz Wertstoff EXTRAschicht

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DS-GVO

„Digitaler Wertstoffhof“ 

Online-Terminbuchung · Automatische Kennzeichenerfassung (ANPR) · Videoüberwachung 

Stand: 01.07.2026 · Version 1.0 

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte/r 

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Angebots „Digitaler Wertstoffhof“ ist: 

Firma / BehördeGWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH
AnschriftFriedrich-Ebert-Straße 59, 59425 Unna
Vertretungsberechtigte/rMartin Döbber, Geschäftsführer
Telefon0800 400 1 400
E-Mailmail@gwa-online.de

Den/die Datenschutzbeauftragte/n des Verantwortlichen erreichen Sie unter:

Name / StelleLukas Gruszewicz (Ass. iur) / Behördlicher Datenschutzbeauftragter
AnschriftKreisstadt Unna, Rathausplatz 1, 59423 Unna 
E-Maildatenschutz@stadt-unna.de 

2.Verarbeitungstätigkeiten im Überblick 

Das Angebot „Digitaler Wertstoffhof“ umfasst drei Teilsysteme, die personenbezogene Daten verarbeiten und nachfolgend einzeln erläutert werden: 

  • Modul 1 – Online-Terminbuchung mit Zahlungsabwicklung (Web-Anwendung und mobile App)
  • Modul 2 – Automatische Kennzeichenerfassung (ANPR) zur Zufahrts- und Ausfahrtssteuerung
  • Modul 3 – Videoüberwachung des Geländes außerhalb der Betriebszeiten 

3. Modul 1 – Online-Terminbuchung und Zahlungsabwicklung 

3.1 Zwecke der Verarbeitung 

  • Bereitstellung der Buchungs- und Zahlungsfunktion über das Web-Portal und die mobile App
  • Durchführung der Online-Terminbuchung für die Anlieferung von Wertstoffen
  • Abwicklung der ggf. anfallenden Entsorgungsgebühr über einen Zahlungsdienstleister
  • Versand von Buchungsbestätigungen, Stornierungsbestätigungen und Gutschriften
  • Sicherstellung der IT-Sicherheit und Stabilität des Portals 

3.2 Rechtsgrundlagen 

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO – Erfüllung des Nutzungsvertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO – berechtigte Interessen des Verantwortlichen an einem effizienten, missbrauchssicheren und nachvollziehbaren Buchungsbetrieb
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO – Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Belege (GoBD, HGB, AO) 

3.3 Verarbeitete Datenkategorien 

  • Personenstammdaten: Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Fahrzeugdaten: amtliches KFZ-Kennzeichen
  • Buchungsdaten: Datum, Zeitslot, Standort, Fraktion, Menge, Status
  • Zahlungsdaten: Zahlungsstatus, Transaktions-ID, ggf. Gutscheindaten (Kontodaten und Kartendaten werden direkt vom Zahlungsdienstleister verarbeitet)
  • Einwilligungs- und Vertragsdaten: Zustimmung zu Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweisen mit Zeitstempel
  • Metadaten: IP-Adresse, Zeitstempel, User-Agent, Session-Daten 

3.4 Pflicht zur Bereitstellung 

  • Die Bereitstellung der als Pflichtfelder gekennzeichneten Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Ohne diese Angaben kann eine Terminbuchung nicht abgeschlossen werden. 

4. Modul 2 – Automatische Kennzeichenerfassung (ANPR) 

4.1 Zwecke der Verarbeitung 

  • Automatisierte Zufahrts- und Ausfahrtssteuerung am Wertstoffhof
  • Abgleich des erkannten Kennzeichens mit der Whitelist der gebuchten Termine
  • Wahrnehmung des Hausrechts und Durchsetzung der Nutzungsbedingungen
  • Erkennung gesperrter Kennzeichen (Blacklist) bei Missbrauch  

4.2 Rechtsgrundlagen 

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO – Vertragserfüllung (Zugang zum gebuchten Termin) 
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO – berechtigtes Interesse des Verantwortlichen an einer fehlerarmen, kontaktlosen und zügigen Zufahrtssteuerung sowie an der Wahrnehmung des Hausrechts 

4.3 Verarbeitete Daten und Verfahren 

  • Erfassung des KFZ-Kennzeichens durch eine Kamera direkt am Tor
  • Edge-Erkennung in der Kamera (kein dauerhafter Bildversand)
  • Abgleich des erkannten Kennzeichens mit der Whitelist der gebuchten Termine bzw. der Blacklist
  • Bei Match: automatische Öffnung der Schranke
  • Bei No-Match: manuelle Freigabeprüfung durch den Betreiber bzw. Hinweis an den Anlieferer
  • Optional: Speicherung eines Kontextbildes für Fehleranalyse und Beweissicherung

Kein Abgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt 

Eine Halterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) findet nicht statt. Das System verfügt nicht über die hierfür erforderlichen Schnittstellen.

4.4 Keine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DS-GVO 

Der Match-Vergleich des Kennzeichens mit der Whitelist ist ein rein technischer Abgleich im Rahmen der Vertragsdurchführung. Er entfaltet keine rechtliche Wirkung oder erheblichen Folgen für die betroffene Person im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DS-GVO. Im Fall einer Nichterkennung erfolgt eine manuelle Prüfung. 

5. Modul 3 – Videoüberwachung 

5.1 Zwecke der Verarbeitung 

  • Schutz von Leben und Gesundheit der Anliefernden im unbemannten Betrieb
  • Schutz von Eigentum, Anlagen und gelagerten Wertstoffen vor Diebstahl, Vandalismus und Sachbeschädigung
  • Wahrnehmung des Hausrechts und Durchsetzung der Nutzungsbedingungen
  • Beweissicherung bei sicherheitsrelevanten Vorfällen
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten 

5.2 Rechtsgrundlage 

  • § 20 DSG NRW – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch öffentliche Stelle]
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO – berechtigte Interessen an Schutz und Hausrecht] 

5.3 Erfassungsbereich und zeitliche Geltung 

Die Erfassung beschränkt sich auf das Betriebsgelände (Zufahrtsbereiche, Einwurfbereiche, Containerflächen und technische Einrichtungen). Öffentliche Verkehrsflächen sowie Nachbargrundstücke werden durch Privacy-Masking aus der Erfassung ausgeschlossen. 
Die Bildaufzeichnung erfolgt ausschließlich außerhalb der regulären Betriebs- und Öffnungszeiten. Während der Öffnungszeiten findet keine Bildspeicherung statt; reguläre Anlieferer werden im Aufzeichnungssinne nicht erfasst. 

5.4 Speicherdauer und Auswertung 

  • Speicherung der Videoaufzeichnung: maximal 72 Stunden, danach automatische Überschreibung
  • Alarm-Clips (kurze Videosequenzen bei Bewegungs- oder Sabotage-Alarm): 30 Tage (Standardkonfiguration des Cloud-Anbieters)
  • Zugriff auf die Aufzeichnungen ausschließlich anlassbezogen durch einen benannten, autorisierten Personenkreis
  • Jeder Zugriff wird protokolliert; das Vier-Augen-Prinzip ist organisatorisch zu gewährleisten
  • Im Fall eines konkreten Anlasses (z. B. Strafverfolgung) kann die Speicherdauer einzelner Aufzeichnungen verlängert werden 

5.5 Audio und automatisierte Auswertung 

  • Es findet keine Audioaufzeichnung statt
  • Es findet keine biometrische Auswertung oder Gesichtserkennung statt
  • Es findet keine KI-gestützte Personen- oder Verhaltensanalyse statt 

6. Empfänger und Auftragsverarbeiter 

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten setzen wir die folgenden Auftragsverarbeiter ein, mit denen wir Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO geschlossen haben:

AuftragsverarbeiterFunktion und Sitz
nedeco GmbH 

Hersteller und Betreiber der Software-Lösung „Digitaler Wertstoffhof“; Heidestraße 1–3, 52078 Aachen, Deutschland 

Hetzner Online GmbH 

Hosting der Web-Anwendung und der Datenbank; Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland (Rechenzentren in Deutschland) 

Bosch Sicherheitssysteme GmbH

Lieferung und Cloud-Anbindung der Videokameras; Robert-Bosch-Ring 5, 85630 Grasbrunn, Deutschland; Cloud-Plattform „Bosch Remote Portal“ in der EU-Region; Fernwartung über NEXOSPACE Remote Assistant (Microsoft Azure, EU, BSI-C5:2020-konform) 

Payone GmbH

Abwicklung von Zahlungen mit verschiedenen Zahlungsmethoden; Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland

Kreis Unna 

Versand transaktionaler E-Mails (Buchungsbestätigungen, Stornierungen);Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna

Darüber hinaus können personenbezogene Daten an folgende Empfänger übermittelt werden: 

  • Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden, wenn dies aufgrund eines berechtigten Anlasses oder einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte des Verantwortlichen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Prüfpflichten
  • Versicherungen im Fall eines Schadensereignisses

7. Übermittlung in Drittländer 

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittländer) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 

8. Speicherdauer 

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies vorgeben: 

DatenartSpeicherdauer
Aktive Buchung bis Terminausführung zzgl. 30 Tage (Beleg- und Beweiszweck) 
Stornierte Buchung 30 Tage nach Stornierung 
Zahlungsbeleg 10 Jahre gemäß § 147 AO und § 257 HGB 
ANPR-Kennzeichen (Match) 24 Stunden nach Terminende, danach automatische Löschung 
ANPR-Kennzeichen (No-Match)7 Tage
Ereignisprotokoll Tor 30 Tage
Videoaufzeichnung maximal 72 Stunden, automatische Überschreibung 
Alarm-Clips (Cloud) 30 Tage
IP-Adressen (Server-Logs) 7 Tage

Im Fall eines konkreten Anlasses (z. B. Strafverfolgung, zivilrechtliche Auseinandersetzung, gesetzliche Aufbewahrungspflicht) kann eine längere Speicherung erforderlich werden. 

9. Herkunft der Daten 

Die im Rahmen der Online-Buchung verarbeiteten Daten erhalten wir grundsätzlich unmittelbar von 

Ihnen, insbesondere durch Ihre Eingaben im Buchungsportal. Die Daten der ANPR und der Videoüberwachung werden durch die am Hof installierten Kameras automatisch erfasst, sobald Sie das Gelände befahren bzw. betreten.

10. Ihre Rechte 

Sie haben uns gegenüber bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten folgende Rechte: 

RechtInhalt
Auskunft (Art. 15) 

Sie können Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie verarbeiten. 

Berichtigung (Art. 16) 

Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen. 

Löschung (Art. 17) 

Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. 

Einschränkung (Art. 18) 

Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, insbesondere bei bestrittener Richtigkeit oder unrechtmäßiger Verarbeitung.

Datenübertragbarkeit (Art. 20)

Sie können die Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen. 

Widerspruch (Art. 21) 

Soweit eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DS-GVO gestützt wird, können Sie der Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. 

Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3) 

Soweit eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen unter den oben genannten Kontaktdaten oder an dessen Datenschutzbeauftragte/n. 

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde 

Unabhängig von den vorgenannten Rechten haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DS-GVO). Für den Verantwortlichen ist die folgende Aufsichtsbehörde zuständig: 

Aufsichtsbehörde Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Anschrift Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Deutschland 
E-Mail / Telefon / Webseitepoststelle@ldi.nrw.de  /  0211 38424-0   /  www.ldi.nrw.de 

 

12. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten 

Die Bereitstellung der bei der Buchung als Pflichtfelder gekennzeichneten Daten ist für den Abschluss des Nutzungsvertrags und die Inanspruchnahme der Wertstoffhof-Leistungen erforderlich. Ohne diese Daten kann eine Terminbuchung nicht abgeschlossen werden. Im Bereich der ANPR und der Videoüberwachung erfolgt die Erfassung automatisch beim Befahren bzw. Betreten des Geländes; das Befahren bzw. Betreten ist freiwillig. 

13. Cookies und vergleichbare Technologien 

Im Buchungsportal werden Cookies und vergleichbare Technologien eingesetzt, die für den Betrieb der Anwendung technisch notwendig sind (Session-Verwaltung, Sicherheits-Token). Diese erfolgen auf der Grundlage des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und sind nicht einwilligungspflichtig. 

Darüber hinaus werden Cookies eingesetzt, deren Verwendung auf Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO i. V. m. § 25 Abs. 1 TDDDG beruht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über den Cookie-Banner widerrufen. 

14. Aktualität und Änderungen dieser Datenschutzhinweise 

Diese Datenschutzhinweise haben den Stand 01.07.2026. Aufgrund der Weiterentwicklung unserer Leistungen und/oder aufgrund geänderter gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben kann es erforderlich werden, diese Datenschutzhinweise zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter gwa-online.de/datenschutz-wertstoffhof-extraschicht abrufbar. 

GWA_Datenschutzhinweise_Digitaler_Wertstoffhof_v1.0_01.07.2026.pdf
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